Infos für Träger

Als AGH werden ausschließlich Maßnahmen öffentlich-rechtlicher, privater gemeinnütziger und privatwirtschaftlicher Träger (Einzelunternehmen, Personengesellschaften usw.) gefördert, in denen die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.

Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung unterbleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erledigt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.

Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Die Arbeiten dürfen nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises oder den Interessen Einzelner dienen.

Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.

 

Zur Beantragung der Förderung soll der Vordruck “Antrag-Arbeitsgelegenheiten (AGH)” verwendet werden. Die aktuelle Fassung können Sie im Team AMDL über das Jobcenter Deutsche Weinstraße erhalten.

Jobcenter-Deutsche-Weinstrasse.AG-Traeger@jobcenter-ge.de

Dem Antrag muss, neben den für die Trägereignung notwendigen Angaben und Unterlagen, eine konkrete und aussagekräftige Maßnahmebeschreibung beiliegen.

Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen wird ein Bewilligungsbescheid für die AGH erstellt. Dieser enthält alle verbindlichen Angaben und wichtigen Hinweise für den Träger. Rechtliche Grundlage bildet der § 16d SGBII.