Geld für Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden. § 28 SGB II

 

Antragstellung leicht gemacht!

Mit dem Globalantrag (Hauptantrag und Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld 2) sind Ihre Ansprüche auf die folgenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets  – ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag stellen – gesichert. Für bestimmte Leistungen müssen Nachweise eingereicht werden, wie zum Beispiel die Rechnung des Sportvereins oder die Bescheinigung über den Schulausflug. Der Globalantrag ist für die Dauer des Bezugs Ihrer Sozialleistung gültig.

Abgedeckt sind Leistungen für

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf,
  • ggf. Schülerbeförderungskosten,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte und der Schule sowie
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine wie Fußballverein oder andere Vereine wie Gesangs- oder Musikvereine, Musikunterricht (z.B. Klavierstunden), Theaterfreizeiten u.ä.).

Lediglich bei der Lernförderung (Nachhilfe) ist noch ein gesonderter Antrag  erforderlich. Diese Leistung ist nicht über den Globalantrag abgedeckt.

Die Formulare hierzu finden Sie in unserem Download-Center.