Geld zum Leben

 

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben (§ 20 SGB II).

Der Regelbedarf ist Bestandteil von  Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.

 

Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze:

Personen Regelbedarf
ab 01.01.2023
Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner 502 €
volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft je 451 €
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft 318 € (bis 5 Jahre)
348 € (6-13 Jahre)
420 € (14-17 Jahre)
402 € (18-24 Jahre)