Geld zum Leben
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben (§ 20 SGB II).
Der Regelbedarf ist Bestandteil von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze:
Personen | Regelbedarf ab 01.01.2023 |
Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 502 € |
volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 451 € |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft | 318 € (bis 5 Jahre) 348 € (6-13 Jahre) 420 € (14-17 Jahre) 402 € (18-24 Jahre) |