Geld für besondere Lebenssituationen

Bei entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch werden für verschiedene Lebenssituationen weitere Leistungen gewährt:

 

Mehrbedarf

für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft, bei Behinderung oder medizinisch begründeter kostenaufwändiger Ernährung und für Warmwasser § 21 SGB II Können Mehrbedarfe geltend gemacht werden. Die Höhe der Mehrbedarfe hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. So beträgt z.B. der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren der Mehrbedarf 36% des individuellen Regelsatzes.

 

Einmalige Leistungen

z.B. für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt oder Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte §24 SGB II.

Das Formular zur Beantragung steht im “Downloadcenter” bereit.

Wohnraumbeschaffungskosten

Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung mit Zustimmung des Jobcenters kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung usw.) erfolgen.