Wohnungswechsel
Umzug während des Leistungsbezuges
Im Rahmen des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen.
1. Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Jobcenters Deutsche Weinstraße (Landkreis Bad Dürkheim und Stadt Neustadt an der Weinstraße)
Bereits vor Abschluss eines Mietvertrages benötigen Sie die Zustimmung zum Umzug.
Einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, kann nur zugestimmt werden, wenn er erforderlich ist (z.B. bei Familienzuwachs wird eine größere Wohnung benötigt) und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.
Hierzu ist eine vorherige Zusicherung zur Anerkennung der Höhe der künftigen Kosten für die Wohnung notwendig. Die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können ebenfalls auf vorherigen Antrag nur zugesichert werden, wenn der Umzug erforderlich ist. Gleiches gilt für die Übernahme eventueller ungedeckter Mietkautionen/Genossenschaftsanteilen. Diese können jedoch nur als Darlehen erbracht werden.
Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig und unbedingt vor Abschluss eines neuen Mietvertrages Kontakt mit uns auf.
Um über den Antrag auf Zustimmung zum Umzug entscheiden zu können, benötigen wir von Ihnen folgende vollständig ausgefüllten Unterlagen