Welche Leistungen können Sie beim Jobcenter Deutsche Weinstraße beantragen?
Das Jobcenter Deutsche Weinstraße gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 14 ff SGB II.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe § 19 SGB II).
Während das Arbeitslosengeld I aus eingezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen bezahlt und nach dem vorherigen Einkommen berechnet wird, wird das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld aus Steuermitteln finanziert und richtet sich in der Höhe nach Ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit bzw. anhand gesetzlich vorgegebener Pauschalbeträge.
Wann sind Sie anspruchsberechtigt? § 7 SGB II
Ob Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie hier: → Anspruchsvoraussetzungen
Wann sind Sie hilfebedürftig? § 9 SGB II
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem vorhandenen Einkommen bzw. Vermögen bestreiten können.
Wie und wo stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich (und ggf. Ihre Familie) aus eigenen Mitteln zu bestreiten, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ( § 19 SGB II ) stellen. Beachten Sie hierbei bitte die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und im Merkblatt Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Zur Antragstellung kommen Sie persönlich in die Eingangszone Ihres Jobcenter-Standortes. Dort kann Ihr Anliegen schnellst möglich geklärt werden. Welcher Jobcenter-Standort für Sie der richtige ist, erfahren Sie hier in der Standortsuche.
Bei Ihrer ersten Vorsprache werden durch die Eingangszone alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfasst. Daher ist es notwendig, dass Sie bei der persönlichen Antragstellung einen gültigen Ausweis, und ggf. Aufenthaltstitel und eine Meldebescheinigung von allen Familienmitglieder mitbringen.
Sie werden zu den Themen Geldleistungen und Arbeitsvermittlung ausführlich beraten und sollten daher genügend Zeit für Ihren ersten Besuch im Jobcenter Deutsche Weinstraße einplanen. Für diese Beratung benötigen wir konkrete Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (ihren vollständigen Lebenslauf, Personen im Haushalt, Art und Höhe aller vorhandenen Einkünfte, Art und aktueller Stand des Vermögens, Höhe der Miete, ggf. bestehende Ansprüche gegen Sozialleistungsträger oder Andere).
Nach der Beratung erhalten Sie die auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und einen Termin zur Antragsabgabe bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie: Die Leistungen nach SGB II werden frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden, erhalten Sie eine entsprechende Checkliste. Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen wird grundsätzlich binnen 2 Wochen über den Leistungsantrag entschieden.
Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auch in unserem Downloadcenter .
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Antrages auf Arbeitslosengeld II benötigen, steht Ihnen eine elektronische Ausfüllhilfe zur Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen.
Die elektronische Ausfüllhilfe steht auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.