Zuzug aus einer anderen Gemeinde, aus einer anderen Stadt, Gemeinde oder aus einem anderen Landkreis.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt, Gemeinde oder einem anderen Landkreis in den Landkreis Bad Dürkheim oder in die Stadt Neustadt an der Weinstraße umziehen möchten und an ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II bezogen haben, benötigen Sie eine Zusicherung zu den Aufwendungen der neuen Wohnung durch das Jobcenter Deutsche Weinstraße. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße hat zwei Standorte. Welcher für Sie zuständig ist, erfahren Sie, wenn Sie dem Link “PLZ-Suche” folgen und dort bei Standortsuche Ihre neue PLZ eingeben.

Zur PLZ-Suche

 

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden.

Die Zusicherung zur Anerkennung der künftigen Unterkunftskosten wird erteilt, wenn diese im Sinne der Kommunalen Ausführungsvorschriften zu den Unterkunftskosten der beiden kommunalen Träger (Landkreis Bad Dürkheim und Stadt Neustadt a.d.W.) angemessen sind.

Die Werte für Neustadt an der Weinstraße können Sie über folgenden Link einsehen:

Orientierungswerte

Die Werte für Landkreis Bad Dürkheim können Sie über die folgenden Links einsehen:

Orientierungswerte

Wenden Sie sich also vor der Anmietung einer Wohnung unbedingt an das Jobcenter Deutsche Weinstraße. Lassen Sie uns dafür bitte eine vom künftigen Vermieter vollständig ausgefüllte Mietangebotsbescheinigung (Downloadcenter) zusammen mit Ihren persönlichen Angaben zu kommen.

Aufgrund dieser Bescheinigung kann die Angemessenheit der künftigen Unterkunft geprüft werden und über Ihren Antrag auf Zusicherung der künftigen Unterkunftskosten entschieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Zusicherung zur Übernahme von Mietkautionen/Genossenschaftsanteilen. Diese Zusicherung muss bei einem Zuzug ebenfalls beim künftig zuständigen Jobcenter vorher beantragt werden. Die Kosten können gegebenenfalls nur darlehensweise gewährt werden.

Hinweis: Für die Zusicherung von Wohnungsbeschaffungskosten/Umzugskosten ist Ihr bisheriges Jobcenter zuständig. Auch diese Leistungen müssen vor Anmietung beantragt werden. Anspruchsvoraussetzung für diese Zusicherung ist, dass der Umzug erforderlich ist.

Weitere Informationen zum Wohnungswechsel