Existenzgründung

Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee und wollen durch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit dauerhaft beenden? Sie sind bereits hauptberuflich selbständig tätig, das Einkommen reicht aber (noch) nicht aus, um Ihre Bedarfsgemeinschaft zu versorgen?

Um Existenzgründerinnen und – gründer beim Aufbau der Selbständigkeit und in der Nachhaltigkeit der Unternehmung zu unterstützen, kann das Jobcenter Deutsche Weinstraße Förderung gewähren. Ob und in welcher Höhe Förderung möglich ist, entscheidet die Integrationsfachkraft. Dabei wird geprüft, ob durch die neue Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II künftig beendet werden kann, bzw. die Gründerin oder der Gründer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein wird. Es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Voraussetzungen

  • Es muss grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bestehen und die Förderung für Selbständigkeit muss beim Jobcenter beantragt werden.
  • Damit das Jobcenter eine Geschäftsgründung fördern kann, muss in den meisten Fällen das schriftlich formulierte Geschäftsmodell zunächst von einer unabhängigen fachlichen Stelle auf Tragfähigkeit geprüft werden.
  • Auch die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers für die angestrebte Tätigkeit ist für die Möglichkeit einer Förderung wichtig.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann das Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II das so genannte Einstiegsgeld gewähren.

Die Förderungsdauer beträgt i.d.R. 6 Monate. Die Förderung mit Einstiegsgeld wird nicht automatisch mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit beendet, sondern wird in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums geleistet. Beenden Sie die geförderte Tätigkeit im Förderzeitraum, so müssen Sie das Jobcenter darüber informieren. Dann endet auch die Förderung vorzeitig.

Während der Förderung wird weiter das Arbeitslosengeld II (inklusive Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) gezahlt. Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

 

Das sollten Sie im Vorfeld bereits vorbereiten:

  • Konzepterstellung zur geplanten Geschäftsidee
    Das Konzept sollte inhaltlich folgende Punkte abdecken:

    • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (was genau haben Sie vor)
    • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Startkapital, notwendige Ausstattung, Geräte, Büroräume, EDV, Werbematerial usw.)
    • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (wie kann man mit diesem Konzept eine tragfähige Selbständigkeit erreichen)
    • falls notwendig, fachliche Befähigungen/Erlaubnisse (Ausbildungen, Zeugnisse, Meisterbrief, o.ä.)

Weitere Förderungenmöglichkeiten:

  • Einschaltung von externen Beratern (Coaching)
  • Zuschuss und Darlehen für Sachmittel
    Häufig haben Gründerinnen und Gründer nicht genug Eigenkapital, um notwendige Investitionen in ihr Unternehmen vorzunehmen, z.B. den Kauf von Büroeinrichtung oder Werkzeug. Wenn die Aufnahme oder die Fortführung einer selbständigen Tätigkeit daran zu scheitern droht, kann das Jobcenter prüfen, ob ein Darlehen oder ein Zuschuss für Sachgüter gewährt werden kann.

Weitere Informationen:

Viele nützliche Informationen und Angebote rund um das Thema finden Sie bereits auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

 

Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II :

Auch als Selbständiger haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und dasjenige der mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Für bereits selbständige Kunden bietet das Jobcenters Coachingmaßnahmen an. Mit Hilfe erfahrener Unternehmensberatern wird mit Ihnen erarbeiten, ob die selbständige Tätigkeit auf Dauer tragfähig ist, ausgebaut werden kann, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Alternative darstellt. Bei der Stellensuche werden Sie dann selbstverständlich von ihrer Integrationsfachkraft unterstützt.