Besonderheiten U25

 

Ab dem 15. Geburtstag (vgl. §7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) erhält jede Leistungsbezieher/jeder Leistungsbezieher eine/einen persönlichen Ansprechpartner.

Diese unterstützen und begleiten die Jugendlichen von der Schule in Ausbildung, Studium oder Beschäftigung. Bei den Themen Berufsorientierung und Ausbildung arbeiten die Ansprechpartner eng mit den Kolleginnen und Kollegen der Berufsberatung der Arbeitsagentur zusammen.

 

Schule

Bereits während der Schulzeit treten wir mit den Jugendlichen in Kontakt, um wenn notwendig, bereits früh zu unterstützen. Da sind dann auch Termine im Jobcenter, um beispielsweise die Möglichkeiten bezüglich Nachhilfe für die Schule zu besprechen.

Antrag auf Lernförderung

 

Ausbildung

Auch hier gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Vorbereitung auf eine Ausbildung, z.B. Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (bvb)
  • Nachholen des Hauptschulabschlusses/der Berufsreife (bvb-HSA)
  • Förderung eines Langzeitpraktikums (Einstiegsqualifizierung)
  • Unterstützung und Nachhilfe während einer bestehenden Ausbildung (Assistierte Ausbildung- flexibel- Asa Flex).
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE).

 

Vor jeder Förderung muss ein persönliches Beratungsgespräch erfolgen.

 

Auszug aus dem Elternhaus

Die ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier: