Jobsuche

 

Das Jobcenter unterstützt Sie bei der Arbeitssuche durch Beratung und durch Geldleistung.

Damit die Zusammenarbeit möglichst erfolgreich gestaltet werden kann, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick, welche Regeln bei der Arbeitssuche zu beachten sind.

Fordern und Fördern

Damit Sie ins Arbeitsleben (wieder-)einsteigen können, ist es sinnvoll, konkrete Ziele mit dem Jobcenter zu vereinbaren. Das Zusammenspiel von Rechten und Pflichten ermöglicht dabei eine individuelle, gemeinsame Arbeit und Zielerreichung. Ihre Motivation, eine Arbeitsstelle zu finden, ist unser Ansporn, Sie dabei zu unterstützen.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier:

  • § 14 SGB II
  • § 2 SGB II

Zumutbarkeit

Idealerweise wird versucht, eine Arbeitsstelle entsprechend Ihrer Qualifikation zu finden. Allerdings ist es ebenso wichtig, im Zuge des Bewerbungsprozesses über den Tellerrand hinauszuschauen und bei erfolgloser Suche den Blick weiter zu fassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich unter Umständen auch auf Stellen außerhalb Ihrer Spezialisierung oder unter Ihrer aktuellen Qualifikation bewerben bzw. solche Stellen auch annehmen müssen.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier:  § 10 SGB II

Vermittlungsvorschläge

Vermittlungsvorschläge werden Ihnen durch Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler oder durch Suchläufe zu Ihrem persönlichen Stellenprofil unterbreitet. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Angaben beim Jobcenter stets aktuell zu halten, um keine Chance zu verpassen. Bitte vergessen Sie nicht, neue Fähigkeiten oder Qualifikationen direkt mitzuteilen.

Bei Vermittlungsvorschlägen besteht die Verpflichtung, sich auch tatsächlich zu bewerben. Daher sollten Sie beachten, die Rückmeldung auch direkt nach der Bewerbung an das Jobcenter zu senden.

Sollte es vorkommen, dass unpassende Vorschläge zugesendet werden, ist es besonders wichtig, eine Rückmeldung zu geben und ggf. direkt einen neuen Termin zu vereinbaren, um die Qualität der Angebote zu erhöhen. Je mehr wir über Ihre berufliche Ausrichtung wissen, desto besser können wir Sie bei der Jobsuche unterstützen.

 

Eigenbemühungen – Stellensuche

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, unabhängig von der Unterstützung durch das Jobcenter, sich auch selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

Viele Arbeitsstellen werden in Tageszeitungen oder kostenlosen Anzeigenblättern angeboten. Die Stellenanzeigen stehen meistens in den Ausgaben am Mittwoch und am Samstag.

Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen für Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen (z.B. die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit).

Zusätzlich können Sie sich auf Internetseiten von Unternehmen über Stellenangebote informieren. Dort finden Sie Stellenanzeigen unter den Begriffen “Jobs” oder “Karriere”.

Die Intensität dieser Eigenbemühungen kann auch in Ihrem Kooperationsplan festgehalten werden. Ihre aktive Mitwirkung ist also gefordert.

 

Tipps für die Stellensuche

Jobbörse finden Sie hier.

Übersicht über verschiedene Möglichkeiten der Jobsuche finden Sie hier.

Sie brauchen hilfreiche Tipps für Ihre Bewerbungsunterlagen? Hier finden Sie Informationen.

Sie haben keinen Zugang zu einem Computer? Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft an. Diese kann Ihnen durch geeignete Maßnahmeangebote behilflich sein.