Unterstützungsangebote

 

Es gibt bei Ihnen Hindernisse, die es schwierig machen, eine Beschäftigung zu suchen oder aufzunehmen? Sie sind motiviert, Ihre persönliche Situation zu verbessern?

Das Jobcenter Deutsche Weinstraße bietet Ihnen ein breites Spektrum an Unterstützung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiter/innen geben Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung Ihrer Probleme − zum Beispiel bei fehlender Kinderbetreuung, familiären Schwierigkeiten, Schulden oder ähnlichen Problemen − auf dem Weg in eine Festanstellung.

 

Ihr Beratungsgespräch

Bei Ihrer ersten Vorsprache werden Sie einer Integrationsfachkraft zugeordnet. Diese analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre berufliche und persönliche Situation und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine Integrationsstrategie. Inhalt des Gespräches sind Maßnahmen, die Ihre Chancen eine neue Arbeit zu finden, verbessern, z.B. durch Weiterbildung. Diese Vereinbarungen werden mit Ihnen in einem Kooperationsplan gemeinsam festgehalten.

Vermittlung in Arbeit, die Vorbereitung und Qualifizierung für die Anforderungen des Arbeitsmarktes stellt unsere wesentliche Aufgabe dar.

Für die Eingliederung in Arbeit steht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Die Integrationsfachkräfte des Jobcenter Deutsche Weinstraße stehen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Förderung hilfreich zur Seite.

Bitte beachten Sie hierbei:

Die aufgeführten Leistungen sind immer vor Entstehung von Kosten schriftlich oder mündlich bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner/ Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin im Jobcenter Deutsche Weinstraße zu beantragen. Eine Kostenübernahme kann nur dann erfolgen, wenn die individuellen Fördervoraussetzungen vorab positiv geprüft wurden

 

Fallmanagement

Das Jobcenter Deutsche Weinstraße bietet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderen Problemlagen das beschäftigungsorientierte Fallmanagement an. Ihre Integrationsfachkraft leitet den Einsatz des Fallmanagers/der Fallmanagerin ein und stimmt sich mit diesen ab. Der Fallmanager/die Fallmanagerin kann Sie intensiver betreuen. Ihre Hemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, werden in Gesprächen analysiert. Der Fallmanager/die Fallmanagerin legt mit Ihnen eine Strategie zum Abbau dieser Vermittlungshemmnisse fest. Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Netzwerkpartnern des Jobcenters.

 

abc-Netzwerk Deutsche Weinstraße”

Das “abc-Netzwerk Deutsche Weinstraße existiert seit 2016 und ist ein hausinternes, freiwilliges Projekt des Jobcenters. Das Projekt bietet verschiedene Möglichkeiten, Sie individuell bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen.

Der Fokus liegt dabei auf einer engen Betreuung und den nachfolgenden Angeboten:

-           Erarbeitung individueller Stärken

-           Teilziele bezüglich der Beseitigung eigener Hemmnisse besprechen

-           Stellenakquise (stärkenorientiert)

-           Gruppeninformationen zu den aktuellen Anforderungen von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Ihre Vorstellungsgespräche.

-           Betreuung nach erfolgter Arbeitsaufnahme.

Unser Projekt beruht auf freiwilliger Basis. Sie allein entscheiden, ob Sie von unseren begrenzten Angeboten profitieren und mit uns zusammenarbeiten möchten.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Diese stellen für Sie den Kontakt zu uns her.

 

Sofortangebot

Ein wichtiges Ziel des Jobcenter Deutsche Weinstraße ist es, zu verhindern, dass jemand hilfebedürftig wird.  Mit dem Sofortangebot soll die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich vollständig – oder zumindest teilweise – beendet werden.

Dabei ist immer der Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu beachten.

Aus diesem Grund erhalten Sie und alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, unabhängig von der Bearbeitung des Leistungsantrages, als erste Eingliederungsleistung zeitnah Sofortangebote.

Ein Sofortangebot kann ein

-           zumutbares konkretes Stellenangebot

-           eine Arbeitsgelegenheit, eine Maßnahme zur Feststellung Ihrer Stärken, Kenntnisse und Qualifikationen, eine Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Stellenrecherchen oder die Weiterleitung an unsere Spezialteams sein.

Welches Sofortangebot Sie bekommen, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und beruflichen Qualifikationen ab.

 

Vermittlungsbudget

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB III

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der im Kooperationsplan festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Erstattungsfähige Kosten sind z.B.:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung
  • Kosten für Umzug
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeit- oder Ausbildungsstelle
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis, Beglaubigungen, Führungszeugnis usw.)
  • Unterstützung der Persönlichkeit
  • sonstige Kosten

 

Ob und in welcher Höhe Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können, besprechen Sie bitte, bevor Kosten entstehen, mit Ihrer/Ihrem Arbeitsvermittler/-in oder Fallmanager/-in.