Kooperationsplan

 

In einem schriftlichen Kooperationsplan zwischen Ihnen und Ihrem Ansprechpartner/Ihrer Ansprechpartnerin im Jobcenter wird festgehalten, wie Ihre Rückkehr ins Erwerbsleben schrittweise erreicht wird.

Zunächst findet ein ausführliches Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen statt. Hier werden zunächst Ihre beruflichen Fähigkeiten und Eignung festgestellt. Diese Feststellungen beziehen sich auch auf Ihre individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände Ihre berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.

Hiernach wird gemeinsam einen Plan zur Verbesserung Ihrer Teilhabe erstellt. In diesem werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten.

Insbesondere soll festgelegt werden,

  1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit für Sie in Betracht kommen
  2. welche Eigenbemühungen Ihrerseits mindestens erforderlich und nachzuweisen sind
  3. ob zunächst eine Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes vorrangig ist
  4. ob Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden
  5. in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche Sie vermittelt werden sollen
  6. ob ein möglicher Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel einer entsprechenden Antragstellung in Betracht kommt.

Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,

  1. welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind und
  2. welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse Ihrerseits zu beseitigen oder zu verringern; Sie werden hierbei immer beteiligt!

Sie bekommen den Kooperationsplan schriftlich für Ihre Unterlagen ausgehändigt und wird spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam aktualisiert und fortgeschrieben. Sie haben die Möglichkeit, eigene Wünsche und Anregungen einzubringen.

Wir überprüfen regelmäßig, ob Sie sich an die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen halten. Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§ 16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen. Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier: § 15 SGB II