Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können einer Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) zugewiesen werden.
Eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung stets nachrangig.
Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren, kann maximal für 24 Monate an einer Arbeitsgelegenheit teilgenommen werden.
Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten führen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende, Arbeiten aus, welche wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind.
Hierfür erhalten die Teilnehmenden zzgl. zum Bürgergeld eine angemessene Mehraufwandsentschädigung.
Das Jobcenter Deutsche Weinstraße kann in folgende Arbeitsgelegenheiten zuweisen:
- Tagesbegegnungsstätte Lichtblick (Möbellager, Umzüge, Kleiderkammer, Hausratladen, Hilfe bei Hauswirtschaft)
- Stadtverwaltung Neustadt (Arbeitsgruppe Sozialamt, Umweltgruppe, Landespflege/Forst)
Kontakt
Digital: Schreiben Sie uns eine Postfachnachricht mit dem Anliegen „Fragen zu Weiterbildung/Coaching/Maßnahmen“
Telefonisch: 06321-932-0
Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de
Standort Neustadt:
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Standort Grünstadt:
Dieselstr. 8
67269 Grünstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr