Ausbildung und Umschulung

 

Ausbildung

Die in Deutschland häufigste Form der Ausbildung ist die betriebliche Ausbildung, auch duale Ausbildung genannt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie an zwei Ausbildungsorten – im Betrieb und in der Berufsschule – durchgeführt wird. Eine betriebliche Ausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.  Außerdem kann man auch eine schulische Ausbildung absolvieren. Diese findet überwiegend in der Schule statt und wird durch Praktikumsphasen ergänzt. Schulische Ausbildungen dauern meist ein bis dreieinhalb Jahre.

Informationen zur Ausbildung und den Voraussetzungen finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Das ist zu beachten:

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann die Aufnahme einer Ausbildung dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Bürgergeld ganz oder teilweise entfällt. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor Beginn einer Ausbildung über die Möglichkeiten der Finanzierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie während einer Ausbildung eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bzw. eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

 

Umschulung

 

Waren Sie bereits berufstätig, ohne je eine Ausbildung abgeschlossen zu haben?

Waren Sie nach einer Ausbildung mindestens vier Jahre in einer Tätigkeit, für die keine Ausbildung erforderlich gewesen wäre?

Haben Sie eine Ausbildung absolviert und anschließend in dem gelernten Beruf gearbeitet, können allerdings aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr in diesem Beruf arbeiten?

  • Wenn Sie eine dieser Fragen mit JA beantworten können, könnte eine Umschulung für Sie die richtige Entscheidung sein, um langfristig als Fachkraft auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden

Eine Umschulung (§ 81 SGB III) ist eine in der Regel um ein Drittel verkürzte, vollwertige Berufsausbildung. Die Umschulung kann in Kooperation mit einem Betrieb absolviert werden (betriebliche Umschulung) oder bei einem Träger (schulische Umschulung). In Ausnahmefällen kann die Umschulungsdauer angepasst werden.

Informationen zur Umschulung und den Voraussetzungen finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Das ist zu beachten:

Um eine Umschulung fördern zu können, müssen rechtzeitig vor Beginn in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft alle Fördervoraussetzungen geklärt werden. Viele Ausbildungen und Umschulungen können Sie auch in Teilzeit absolvieren. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft darüber.

Zusätzlich kann Ihnen das Jobcenter bei Bedarf Unterstützung VOR – WÄHREND und NACH einer Umschulung anbieten. Nehmen Sie hier gerne das Beratungsangebot Ihrer Integrationsfachkraft an.

Kontakt

Digital: Schreiben Sie uns eine Postfachnachricht mit dem Anliegen „Fragen zu Weiterbildung/Coaching/Maßnahmen“

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Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de

 

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