Unterstützungsangebote

 

Vor der Selbstständigkeit

Sie planen den Weg in die Selbstständigkeit, sei es haupt- oder nebengewerblich? Viele Faktoren bleiben zunächst unberücksichtigt. Um eine Selbstständigkeit langfristig tragfähig gestalten zu können, nehmen Sie gerne unser Beratungsangebot im Vorhinein einer Gewerbeanmeldung an, informieren Sie sich gründlich oder nehmen an einem Coaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit teil.

Innerhalb eines Coachings kann mit Ihnen unter anderem über folgende Themen gesprochen werden:

  • Übersicht über erforderliche Investitionen
  • Marktanalyse
  • Überblick monatliche Fixkosten
  • Mögliche Förderungen
  • Erstellung Businessplan
  • Wettbewerbssituation
  • Marketing
  • Behördengänge
  • V.m.

 

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen - §16c SGB II

Um Sie bei dem Weg in eine selbstständige Tätigkeit zu unterstützen, können Sie „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen“ bei uns im Jobcenter beantragen.

Diese können gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.

Zur Aufnahme oder Ausübung der selbstständigen Tätigkeit können zudem nach §16c SGB II Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden.

Beantragen Sie die Leistungen bei Ihrer Integrationsfachkraft. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.