Neuantrag

 

Sie möchten erstmalig Leistungen beim Jobcenter Deutsche Weinstraße beantragen? Dann können die folgenden Informationen für Sie von Interesse sein.

Welche Leistungen können Sie beim Jobcenter Deutsche Weinstraße beantragen?

Das Jobcenter Deutsche Weinstraße gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§ 14 ff SGB II) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) bzw.  Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 19 SGB II).

Wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich (und ggf. Ihre Familie) aus eigenen Mitteln zu bestreiten, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld (§ 19 SGB II) stellen.

Bitte beachten Sie:  Bürgergeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Sie möchten einen möglichen Anspruch bereits vorab berechnen? Dann nutzen sie den Bürgergeld-Rechner.

Wann sind Sie anspruchsberechtigt? § 7 SGB II

  • Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren.
  • Als erwerbsfähig gilt, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.
    Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt beziehungsweise den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (zum Beispiel, indem er eine zumutbare Tätigkeit aufnimmt oder sein Einkommen beziehungsweise Vermögen einsetzt).
  • Zumutbare Tätigkeit bedeutet eine Arbeit
    unabhängig von dem bisher ausgeübten oder erlernten Beruf,
    unabhängig vom Wohnort,
    unabhängig vom Alter,
    unabhängig von der Bezahlung,
    unabhängig von den Arbeitszeiten
    aufzunehmen.
  • Einen Leistungsanspruch haben auch Personen, die mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Eine „Bedarfsgemeinschaft“ besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen unverheirateten Kindern. Von jedem Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen einsetzt, um den Gesamtbedarf aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft zu decken.
  • Zu berücksichtigen ist bei den Anspruchsvoraussetzungen auch, ob Sie Vermögen haben, welches gewisse Freibeträge übersteigt. Was als Vermögen berücksichtigt wird, und welche Freibeträge gelten, finden sie hier.

 

Wann sind Sie hilfebedürftig? § 9 SGB II

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem vorhandenen Einkommen bzw. Vermögen bestreiten können.

 

Wie und wo stellen Sie einen Antrag?
Das Jobcenter Deutsche Weinstraße bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Neuantrag auf Bürgergeld zu stellen.

 

Digital:

Sie können Ihren Antrag online über www.jobcenter.digital stellen.

Im ersten Schritt füllen Sie die Grunddaten aus. Nach einer erfolgreichen telefonischen Identifizierung über das Service-Center können Sie den Antrag vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen übermitteln. Alle nötigen Informationen dazu bekommen Sie im Laufe der Antragstellung.

Sollten noch Angaben oder Nachweise zu Ihrem Antrag fehlen, können Sie diese im Zuge einer „Mitwirkung“ nachreichen.

Telefonisch / Persönlich:

Sie können uns auch telefonisch oder in einer persönlichen Vorsprache mitteilen, dass Sie einen Antrag stellen möchten. Welcher Jobcenter-Standort für Sie der richtige ist, erfahren Sie hier in der Standortsuche.

Durch die Eingangszone werden alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfasst. Sie werden zu den Themen Geldleistungen und Arbeitsvermittlung ausführlich beraten. Für diese Beratung benötigen wir konkrete Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Lebenslauf, Personen im Haushalt, Art und Höhe aller vorhandenen Einkünfte, Art und aktueller Stand des Vermögens, Höhe der Miete, ggf. bestehende Ansprüche gegen Sozialleistungsträger oder Andere).

Nach der Beratung erhalten Sie die auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und einen Termin zur Antragsabgabe bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Hinweis: Bitte bringen Sie bei der persönlichen Vorsprache einen gültigen Ausweis (ggf. Aufenthaltstitel) und eine Meldebescheinigung von allen Familienmitgliedern mit.

 

Wie geht es nach Ihrer Antragstellung weiter?

Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen wird grundsätzlich binnen 2 Wochen über den Leistungsantrag entschieden.

Im Zuge der Antragstellung auf Bürgergeld wird in Kürze auch ein Beratungsgespräch mit der Arbeitsvermittlung stattfinden, um Ihre berufliche Situation zu besprechen.

Um sich optimal auf das Gespräch vorzubereiten, können Sie bereits im Vorfeld online Ihr Arbeitsmarktprofil ausfüllen.

Hier haben Sie die Möglichkeit Angaben zu Ihrer aktuellen (beruflichen) Situation und Ihrem bisherigen Werdegang zu übermitteln, sowie mitzuteilen unter welchen Rahmenbedingungen Sie sich Ihre zukünftige Arbeitsstelle vorstellen.

Unterstützung bei der Nutzung finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Kontakt

Digital: jobcenter.digital
Telefonisch: 06321-932-0
Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de

 

Standort Neustadt:
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt an der Weinstraße

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Standort Grünstadt:
Dieselstr. 8
67269 Grünstadt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr