Kindergeld

 

Für die grundlegende Versorgung ihrer Kinder erhalten Familien das Kindergeld. Der Anspruch besteht bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 € für jedes Kind.
Antragsunterlagen und Informationen (auch in vielen anderen Sprachen) sind auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar.

Kindergeld gehört zu den vorrangigen Leistungen. Wenn Sie Ansprüche auf Kindergeld haben, ist diese Leistung vorrangig zu beantragen oder geltend zu machen.
Solche sog. vorrangigen Leistungen werden nach § 12aSGB II auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern.

Kontakt

Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
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