Mehrbedarfe - Einmalige Leistungen

 

Bei entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch werden für verschiedene Lebenssituationen weitere Leistungen gewährt:

Mehrbedarf § 21 SGB II
Für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft, bei Behinderung oder medizinisch begründeter kostenaufwändiger Ernährung und für Warmwasser können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
Die Höhe der Mehrbedarfe hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. So beträgt z.B. der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren 36% des individuellen Regelsatzes.

Einmalige Leistungen §24 SGB II
Es können Einmalige Leistungen bspw. für Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden. Die Beantragung kann über dieses Formular erfolgen.

Kontakt

Digital: Schreiben Sie uns eine Postfachnachricht mit dem Anliegen „Beantragung von weiteren Leistungen“

Telefonisch: 06321-932-0

Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de

Standort Neustadt:
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Standort Grünstadt:
Dieselstr. 8
67269 Grünstadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr