Unterhalt

 

Gemäß § 33 SGB II gehen die nach bürgerlichem Recht bestehenden Unterhaltsansprüche kraft Gesetz bis zur Höhe der Leistungen nach dem SGB II auf das Jobcenter Deutsche Weinstraße über und werden von den Unterhaltssachbearbeitern geltend gemacht.

Grundsätzlich besteht eine vorrangige Unterhaltsverpflichtung bei

  • Eltern für minderjährige, unverheiratete Kinder
  • Eltern für privilegierte und nicht privilegierte volljährige, unverheiratete Kinder in Schul-/Berufsausbildung, Studium und berufsvorbereitenden Maßnahmen, auch wegen Krankheit, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • nicht ehelichen Kindsmüttern/Kindsvätern
  • getrennt lebenden Ehegatten
  • geschiedenen Ehegatten
  • getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartnern bzw. Lebenspartnern, deren Partnerschaft aufgehoben wurde

Sobald feststeht, dass die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen, wird der Unterhaltspflichtige hierüber von dem Jobcenter Deutsche Weinstraße mittels einer rechtswahrenden Anzeige in Kenntnis und Verzug gesetzt sowie zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert. Gem. § 60 Abs. 2 SGB II und § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung auch hinsichtlich des Einkommens des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners.

Die Unterhaltsprüfung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und des BGB unter Anwendung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien (www.olg-duesseldorf.nrw.de) der Düsseldorfer Tabelle und der aktuellen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Unterhaltsrechtes.

Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der Unterhaltspflichtige zu Zahlungen in der Lage ist, erfolgt eine Zahlungsaufforderung. Da es sich um privatrechtliche Ansprüche handelt, ist hiergegen bei dem Jobcenter Deutsche Weinstraße kein Widerspruch möglich. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Ansprüche erfolgt im Zivilrechtsweg (Verfahren vor den Amtsgerichten).

Kontakt

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Telefonisch: 06321-932-0

Mail: jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de