Wohngeld

 

Das Wohngeld bietet einen Mietzuschuss bei Mietwohnungen bzw. Lastenzuschuss bei Eigentum zur Entlastung einkommensschwacher Familien.

Die Höhe des Wohngeldes wird an drei Faktoren bemessen: Haushaltsmitglieder, Höhe der Belastung und Einkommen.

Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Seiten der Stadt Neustadt und des Landkreises Bad Dürkheim.

Nutzen Sie das Angebot des Wohngeldrechners.

Wohngeld gehört zu den vorrangigen Leistungen. Wenn Sie Ansprüche auf Wohngeld haben, ist diese Leistung vorrangig zu beantragen.

Solche sog. vorrangigen Leistungen werden nach § 12aSGB II auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern.

Kontakt

Stadt Neustadt:

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Soziale Hilfen
Konrad-Adenauer-Str. 43
67433 Neustadt an der Weinstraße

06321 / 855 0
soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu
www.neustadt.eu

 

Landkreis Bad Dürkheim:

Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Existenzsichernde Sozialleistungen
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim

06322 / 961 0
info@kreis-bad-duerkheim.de
www.kreis-bad-duerkheim.de