Was sind die aktuellen Bürgergeld-Regelsätze?

 

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben (§ 20 SGB II).

Der Regelbedarf ist Bestandteil vom Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.

Personengruppe Regelbedarf (ab 01.01.2024)
Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner 563 €
volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft je 506 €
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft 357 € (bis 5 Jahre)
390 € (6-13 Jahre)
471 € (14-17 Jahre)
451 € (18-24 Jahre)