Bin Ich im Bürgergeldbezug Kranken- und Pflegeversichert?

 

Während des Bezuges von Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nicht bei Darlehen oder dem Bezug von Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können Ihrem Bewilligungs- oder Änderungsbescheid entnehmen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Sofern Sie nicht ausdrücklich erklären, Ihr Krankenkassenwahlrecht wahrnehmen zu wollen, meldet das Jobcenter Sie grundsätzlich bei derselben gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Leistungsbezug kranken- und pflegeversichert waren.

Das Jobcenter meldet Ihrer Krankenkasse Beginn und Ende des Leistungsbezuges sowie etwaige Unterbrechungen.

Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert, bleiben Sie dies auch während des Bezuges von Bürgergeld. Möglicherweise kann das Jobcenter Sie mit einem Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung finanziell unterstützen.

Bitte beachten Sie:

In der Zeit, in der Sie kein Bürgergeld beziehen, werden Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr durch das Jobcenter übernommen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte zur Sicherstellung Ihres Versicherungsschutzes unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Dort werden Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Krankenversicherungsschutzes informiert.