Mein Strom wird abgestellt. Was kann ich tun?

 

Sie haben von Ihrem Energieversorger die Ankündigung der Stromabstellung erhalten. Haben Sie versucht, mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Wurde dieser Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit bei uns ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II zu beantragen. Hierzu wird der Nachweis über die Ablehnung der Ratenzahlung beim Energieversorger, alle Bescheide des Energieversorgers inkl. Rechnung und aktuelle Vermögensnachweise (u.a. Kontoauszüge) benötigt. Zur Beantragung rufen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter an, sprechen während der Öffnungszeiten vor oder schicken uns eine Postfachnachricht.