Wann muss ich zur Agentur für Arbeit und wann zum Jobcenter?

 

Die Agentur für Arbeit ist u.a. zuständig für die Zahlung von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird aus eingezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen bezahlt und wird nach Ihrem vorherigen Einkommen berechnet. Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das Jobcenter ist zuständig für die Zahlung von Bürgergeld. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es wird aus Steuermitteln finanziert und richtet sich in der Höhe nach Ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit bzw. anhand gesetzlich vorgegebener Pauschalbeträge.