Was zählt zu Einkommen und wie wird mein Einkommen angerechnet?

 

Zum Einkommen (§ 11 SGB II) zählen sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldwert, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bezugs von Leistungen zufließen.

Einkommen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern.
Bitte geben Sie deshalb jegliches Einkommen für sich und alle anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft bei der Antragstellung oder im laufenden Leistungsbezug an.

Zum Einkommen zählt z.B.

  • Lohn oder Gehalt aus Erwerbstätigkeit (geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Einkommen aus Selbständigkeit)
  • vorrangige Leistungen (u.a. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Renten, Wohngeld)
  • Kapital- oder Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Was gilt nicht als Einkommen (§ 11a SGB II)?

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld, Gehörlosengeld
  • zweckgebundene Leistungen öffentlicher Träger, z. B. in BAföG-Leistungen enthaltene Beträge für Fahrtkosten, Lernmittel, usw.)
  • zweckgebundene Einnahmen, wie z. B. Arbeitnehmersparzulage, vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlte Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämien

Freibeträge:

Grundsätzlich gilt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt (Grundabsetzbetrag).

Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt. Über 100 Euro monatlich hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 1.000 Euro monatlich wird zu 20 Prozent nicht berücksichtigt. (Ab dem 1. Juli 2023 gilt: Im Bereich zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht berücksichtigt.) Weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich bleibt noch zu 10 Prozent unberücksichtigt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.

Nutzen Sie für eine erste Orientierung gerne auch den Freibetragsrechner.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen und häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.