Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.
Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.
Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es folgende Summe übersteigt: 40.000Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000Euro für jede weitere Person, die in dieser Bedarfsgemeinschaft lebt. Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Ausnahme: die Heizkosten. Diese unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Die Leistungsminderungen werden mit dem Bürgergeld neu geregelt. Zum 31. Dezember 2022 endet das sogenannte Sanktionsmoratorium. Ab dem 1.Januar2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs, bei der zweiten für 2 Monate um 20Prozent und ab der dritten für 3 Monate um 30Prozent. Bei einem Meldeversäumnis mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.