Hohe Heizkosten: Antrag beim Jobcenter möglich

 

Wer im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets.

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von Ihrem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise Ihr Einkommen oder auch Ihr Vermögen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft in dem einen Monat. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie  in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld hier nachlesen (Hinweis Nr. 4).

Einen Antrag können Sie über das Portal Jobcenter.digital  stellen.

Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro als Vermögen. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.