Sie erhalten aktuell Arbeitslosengeld II

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld erhalten. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Die Regelbedarfe werden zum 1. Januar 2023 erhöht:

Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023
Regelbedarf für  Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende 502 Euro
Volljährige Partner 451 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18  24 Jahre),

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Trägers umziehen (18  24 Jahre)

402 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14  17 Jahre) 420 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6  13 Jahre) 348 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0  5 Jahre) 318 Euro

Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.

Maßnahmen an denen Sie teilnehmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter.

Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner beim Jobcenter.

Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.