Sie erhalten aktuell Arbeitslosengeld II
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld erhalten. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Regelbedarfe werden zum 1. Januar 2023 erhöht:
Regelbedarf für … | Höhe |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 – 24 Jahre),
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Trägers umziehen (18 – 24 Jahre) |
402 Euro |
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) | 420 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 348 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 318 Euro |
Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.
Maßnahmen an denen Sie teilnehmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen nach Einführung des Bürgergelds wie gewohnt weiter.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner beim Jobcenter.
Alle unsere eServices können Sie wie gewohnt nutzen.