Beauftragte für Datenschutz

 

Die behördliche Beauftragte für Datenschutz ist im Jobcenter Deutsche Weinstraße Ansprechpartnerin für alle datenschutzrechtlichen Fragen.

Im Jobcenter werden personenbezogene Angaben in einem erheblichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt (Sozialdaten). Dies ist erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und Grundsicherungsleistungen im Sinne des Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erbringen.

Zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz gilt bei der Verwendung der Sozialdaten im Jobcenter das Sozialgeheimnis (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch): „Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“

Zum 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung EU (DS-GVO) in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für den Bereich Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II) können Sie der Zusammenfassung entnehmen.

Die Beauftragte für Datenschutz ist Ansprechpartnerin für alle Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte. Sie handelt weisungsfrei und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie wirkt auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hin. Sie berät die Dienstellenleitung und die Beschäftigten und kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO für den Bereich SGB II

 

Per Post:

Beauftragte für Datenschutz
Cornelia Amborn
Friedrich-Ebert-Str. 17

67433 Neustadt

Per Email: Jobcenter-Deutsche-Weinstrasse.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Kontaktaufnahme per E-Mail nicht verschlüsselt wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird unsere Antwort nicht über Ihre E-Mailadresse erfolgen.

Auf Ihr Anliegen erhalten Sie eine postalische Antwort.