Gleichstellungsbeauftragte

 

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

schön, dass Sie auf unsere Seite zur Gleichstellungsarbeit im Jobcenter Deutsche Weinstraße gefunden haben.

Mein Name ist Juliane Askani und ich setze mich als Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters Deutsche Weinstraße in allen Gleichstellungsfragen für die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für Deutschland das Ziel zum gesetzlichen Auftrag erklärt,

  1. die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
  2. bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern,
  3. sowie die Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.

Um diesem Ziel in der Praxis Nachdruck zu verleihen und aktiv die Umsetzung, Anwendung und den Ausbau entsprechender Angebote voranzutreiben, wurde das Amt der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen.

Sie wird alle vier Jahre aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten gewählt und ist ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Deutsche Weinstraße zuständig.Die Gleichstellungsbeauftragte stellt für die Beschäftigten und unsere Führungskräfte eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsinstanz dar.

Sie können sich mit ihren Fragen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden,

wenn sie Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung bezüglich gleichstellungsrelevanter Angelegenheiten benötigen

wenn sie sich zu Angeboten der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit informieren möchten

wenn sie Vorschläge zur Verbesserung der geschlechtergerechten und/oder familienfreundlichen Gestaltung des Jobcenters Deutsche Weinstraße haben

wenn sie Beratung und Unterstützung in Fällen von Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wünschen

Im Rahmen einer frühzeitigen Einbindung in alle personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozesse besteht ein Teil ihrer Aufgabe darin, die Geschäftsführung in der Umsetzung familienfreundlicher Angebote zu unterstützen, zu beraten und zu deren Ausbau zu motivieren.

Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Ziele bildet dabei der Gleichstellungsplan. Ein Gleichstellungsplan wird jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren erstellt und ist das verschriftlichte Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und der Geschäftsführung. In ihm werden Ziele und Maßnahmen festgelegt, um Vereinbarkeitsangebote zu optimieren, Chancengleichheit sicherzustellen und Unterrepräsentanzen abzubauen.

Kontakt

Gleichstellungsbeauftragte
Juliane Askani
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt

Tel.: 06321/932-228
Fax: 06321/932-166
E-Mail: Juliane.Askani@jobcenter-ge.de

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte:
Claudia Mayer
Friedrich-Ebert-Str. 17
67433 Neustadt

Tel.: 06321/932-459
Fax: 06321/932-166
Mail: Claudia.Mayer3@jobcenter-ge.de

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Kontaktaufnahme per E-Mail nicht verschlüsselt wird.

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