Aufbau und Organisation des Jobcenters Deutsche Weinstraße

Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und den sich daraus ergebenden finanziellen, personellen und organisatorischen Handlungsnotwendigkeiten hatten die Agenturen für Arbeit Landau und Ludwigshafen sowie die Stadt Neustadt und der Landkreis Bad Dürkheim am 17.11.2004 eine öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE Deutsche Weinstraße) gegründet.

Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist die Zusammenarbeit im Jahr 2010 durch den Bundesgesetzgeber neu geregelt und verfassungsrechtlich abgesichert worden. Die gemeinsamen Einrichtungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II tragen nun bundesweit die Bezeichnung “Jobcenter”. Die Agenturen für Arbeit Landau und Ludwigshafen sowie  die die Stadt Neustadt und der Landkreis Bad Dürkheim haben auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen im Dezember 2010 eine Kooperationsvereinbarung (Vereinbarung über die Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung gemäß §44b SGB II) abgeschlossen, durch die die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit nahtlos fortgesetzt werden kann.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das Jobcenter Deutsche Weinstraße durch verschiedene Organe und durch eine aufgabenorientierte Aufbauorganisation unterstützt.