Beauftragte für Datenschutz
Die behördliche Beauftragte für Datenschutz ist im Jobcenter Deutsche Weinstraße Ansprechpartnerin für alle datenschutzrechtlichen Fragen.
Im Jobcenter werden personenbezogene Angaben in einem erheblichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt (Sozialdaten). Dies ist erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und Grundsicherungsleistungen im Sinne des Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erbringen.
Zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz gilt bei der Verwendung der Sozialdaten im Jobcenter das Sozialgeheimnis (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch): „Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“
Zum 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung EU (DS-GVO) in Kraft. Die wesentlichen Änderungen für den Bereich Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II) können Sie der Zusammenfassung entnehmen.