Berufspsychologischer Service

Erbringung der Serviceleistung gemäß der Beschreibung und dem Inhalt des Service Portfolios des Jahres: 2018

Serviceleistungsvariante: gewählt – ohne Pauschalangebot (Einzelabrechnung)

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:

Übertragen werden diejenigen Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters (gE) die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Die Trägerversammlung überträgt diese Aufgaben gemäß der Beschreibung im Serviceportfolio der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter O.5.

Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters (gE) durchzuführen,
  • die Befugnis, im Namen des Jobcenters verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Bei konkreten Rückfragen zur Rechtsfolgebelehrung oder zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für den Fall eines schuldhaften Versäumnisses wird an das Jobcenter verwiesen
  • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters einzuholen.
  • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.