Beirat
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Durch die Einrichtung des Beirates konnte bisher auch im Bereich des Jobcenters Neustadt gewährleistet werden, dass das auf kommunaler Ebene seit langem bestehende und bewährte Netz sozialer Dienstleistungen, das in bewährter Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Akteuren des Arbeitsmarktes wesentlich zum sozialen Frieden und zur Integration der Erwerbslosen und ihrer Angehörigen in die Gesellschaft beigetragen hat, in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Neustadt, dem Landkreis Bad Dürkheim und der Agentur für Arbeit Landau fortgeführt wird.
Im Beirat sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:
- DGB Region Vorder- und Südpfalz, Ludwigshafen
- Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Mainz
- Handwerkskammer der Pfalz, Kaiserslautern
- IHK Pfalz Dienstleistungszentrum, Landau
- LIGA Haus der Diakonie, Neustadt an der Weinstraße
- Stadt Neustadt an der Weinstraße
- Landkreis Bad Dürkheim
- Agentur für Arbeit Landau