Trägerversammlung
Das Jobcenter Deutsche Weinstraße wird durch eine Trägerversammlung gesteuert (§44c SGB II). Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters. Die Trägerversammlung hat 8 Mitglieder,
von denen 4 Mitglieder von der Agentur für Arbeit Landau und jeweils 2 Mitglieder von der Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie von dem Landkreis Bad Dürkheim benannt werden. Zurzeit setzt sich die Trägerversammlung wie folgt zusammen: